Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine
Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für
all unsere Leistungen mit Einschluß der Beratungsleistungen.
2.
Zustandekommen des Vertrages Die Bestellung des
Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, ist ein verbindliches
Angebot. Franke & Müller GbR kann dieses Angebot nach
ihrer Wahl in angemessener Zeit durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb
dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
3. Preise
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise ab 35576 Wetzlar. Die Preise für Endverbraucher sind
freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen
Umsatzsteuer. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich als
Nettopreise zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. Das Haus der Klaviere
behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend der
eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%
des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Haus
der Klaviere anerkannt sind. 4. Transport Der
Käufer ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf
Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden hat sich der Käufer bei
Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich
bescheinigen zu lassen. Bei fehlender Bescheinigung erlöschen insoweit
sämtliche Rechte des Käufer. 5. Lieferzeit Das
Haus der Klaviere wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich nach
Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Soweit nichts Gegenteiliges
ausdrücklich vereinbart worden ist, ist das Haus der Klaviere zu
Teillieferungen berechtigt. Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt
werden, wird das Haus der Klaviere nach Rücksprache mit dem Hersteller
eine Lieferfrist angeben. Das Haus der Klaviere kommt nicht in Verzug,
wenn diese angegebene Lieferfrist um 14 Tage überschritten wird. Diese
Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen
unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können. Stellt
sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, daß die Lieferung
unmöglich oder für das Haus der Klaviere unzumutbar ist, ist das Haus
der Klaviere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall
sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Liegt ein von das Haus der Klaviere zu vertretener Mangel vor, so ist
das Haus der Klaviere nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Mangels ist das Haus der
Klaviere verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung
erforderlichen Auswendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.. Das Risiko und die Kosten der Rücksendung/ Transport
an den Käufer trägt das Haus der Klaviere, falls die Mangelrüge
berechtigt war. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist das Haus
der Klaviere zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus, aus Gründen die das Haus der Klaviere zu vertreten hat,
so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden
des Bestellers sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche geltend macht. Wird eine vertragswesentliche
Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung vom Haus der Klaviere
auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist
besteht 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch
für Ansprüche aus Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. 7. Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme kann nur dann erfolgen, wenn das Rücknahmerecht mit
dem Zustandekommen des Vertrages schriftlich vereinbart wurde.
Unbeschadet dessen besteht eine Rücknahmeverpflichtung vom Haus der
Klaviere nur dann, wenn die Ware sich in einem einwandfreien Zustand
befindet und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz vom Haus
der Klavier in 35576 Wetzlar. Falls Ware ohne vorherige
Rücknahmevereinbarung zurückgesandt wird, behält sich das Haus der
Klaviere vor, die Annahme zu verweigern. Der Abschluß einer
Rücknahmevereinbarung ist generell ausgeschlossen bei solchen Waren,
die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt wurden oder weil
nicht lagermäßig vorhanden, nach Zustandekommen des Vertrages vom Haus
der Klaviere ausdrücklich bestellt worden sind. Auf diesen Umstand hat
das Haus der Klaviere den Besteller hinzuweisen. Unterbleibt ein
solcher Hinweis, so kann der Besteller davon ausgehen, daß die Ware
lagermäßig vorhanden ist. Das Rückgaberecht des Bestellers endet nach
Ablauf von 7 Tagen nach Übernahme der Ware. Im Falle rechtmäßiger
Ausübung des Rückgaberechtes hat der Besteller Kosten und Risiko des
Hin- und Rückversandes zu übernehmen. 8. Eigentumsvorbehalt
Das Haus der Klaviere behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis
zum Eingang der vollständigen Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist das Haus der Klaviere
berechtigt die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei
Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller das Haus
der Klaviere unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für Haus der Klaviere vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, Haus der Klaviere nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwirbt das Haus der Klaviere das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist 35576
Wetzlar als Geschäftssitz des Verkäufers |